Transparente Regelungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierarztpraxis und Tierhaltern
Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Behandlungsverträge, Leistungen und Verkäufe zwischen der Tierarztpraxis Liebenau-Arche Noah GmbH (im Folgenden „Praxis") und dem Tierhalter bzw. dessen Bevollmächtigten (im Folgenden „Auftraggeber").
Vertragsschluss
2. Vertragsschluss und Behandlung
Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme des Auftrags zur Untersuchung oder Behandlung zustande (mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung).
Wichtiger Hinweis: Die Praxis ist zur Behandlung nicht verpflichtet, außer in lebensbedrohlichen Notfällen gemäß § 15 Tierärztegesetz.
Die Behandlung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Veterinärmedizin. Ein Heilungserfolg wird nicht geschuldet.
Anerkannte Regeln
Behandlung nach veterinärmedizinischen Standards
Professionelle Versorgung
Bestmögliche medizinische Betreuung
Keine Erfolgsgarantie
Heilungserfolg wird nicht geschuldet
Honorar
3. Honorar und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) in der jeweils geltenden Fassung.
Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen, Medikamente und Verbrauchsmaterialien sind unmittelbar nach der Behandlung zur Zahlung fällig.
1
Zahlungsmittel
Barzahlung oder Bankomatkarte (Maestro/V PAY)
2
Fälligkeit
Unmittelbar nach der Behandlung
3
Zahlungsverzug
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen werden verrechnet
Termine
4. Termine und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen behält sich die Praxis vor, ein Ausfallshonorar (entsprechend dem Zeitaufwand) in Rechnung zu stellen (§ 1168 ABGB).
Haftung
5. Haftung
Haftungsausschluss
Die Haftung der Praxis für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (außer bei Personenschäden).
Für Schäden an Tieren oder Sachschäden haftet die Praxis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Versicherungsschutz
Die Praxis verfügt über eine Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen des österreichischen Tierärztegesetzes.
Mitwirkungspflichten
6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat alle Informationen über das Tier (Vorerkrankungen, Impfstatus, Aggressivität) wahrheitsgemäß offenzulegen.
Wichtig: In den Praxisräumlichkeiten gilt Leinenpflicht für Hunde und eine sichere Verwahrung in Boxen für Kleintiere.
7. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Daten werden ausschließlich zur Dokumentation der Behandlung und zur Abrechnung verwendet.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Praxis in 8041 Graz.
Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird – soweit für Konsumenten nach dem KSchG zulässig – Graz vereinbart.
Was in Österreich besonders wichtig ist:
Honorare
In Österreich gibt es keine staatliche Gebührenordnung (wie die deutsche GOT), sondern autonome Honorarrichtlinien der Tierärztekammer. Es herrscht weitgehend Preisstabilität, aber die Transparenz gegenüber dem Kunden ist wichtig.
Konsumentenschutz (KSchG)
Da Tierhalter meist Privatpersonen sind, dürfen Klauseln (z.B. Haftungsausschlüsse) nicht "gröblich benachteiligend" sein.
Tierärztegesetz
Die Praxis muss die standesrechtlichen Pflichten (z.B. Dokumentationspflicht) einhalten.